HOFFERHOF: Bedenken gegen Bebauung - KStA vom 04.05.2012

Die Landwirtschaftskammer NRW hat Bedenken gegen die geplante Außenbereichssatzung für den Hofferhof. Durch „neue Baurechte“ könnte der dort bestehende landwirtschaftliche Betrieb „in seiner betrieblichen Entwicklung behindert werden“, heißt es in einer Stellungnahme.

Rösrath - Eine an den landwirtschaftlichen Betrieb „heranrückende Wohnbebauung“ könnte dazu führen, dass Anwohner sich durch Gerüche und Lärm der Landwirtschaft belästigt fühlen. Folglich könnte der weitere Betrieb untersagt werden, befürchtet die Kammer. Dieser Einwand stellt das Bauprojekt in Frage, das Anlass für die Außenbereichssatzung war: Auf der Wiese zwischen einer 2009 errichteten landwirtschaftlichen Lagerhalle und dem Rand der Wohnbebauung sollen drei Einfamilienhäuser entstehen, wie berichtet. Damit würden die Wohnhäuser in die unmittelbare Nähe der Lagerhalle rücken. Dies will die Landwirtschaftskammer vermeiden. Das Projekt steht im Blickpunkt, weil die Wiese überwiegend dem Landwirt Kalli Müllenbach gehört, der für die FDP im Stadtrat sitzt und seit Dezember auch stellvertretender Bürgermeister ist.

Lückenschluss als Argument

Der kleinere Teil der Fläche gehört einem Privatmann. Müllenbach betrachtet die Häuser als Lückenschluss. Kritiker halten ihm aber vor, dass die Baulücke erst 2009 durch den Bau der Halle bewusst produziert worden sei, um die Einfamilienhäuser baurechtlich durchzusetzen. Hintergrund ist, dass Müllenbach die Errichtung der Einfamilienhäuser schon einmal beantragt hatte – ohne Erfolg. Müllenbach hat die Vorwürfe als „Unterstellung“ zurückgewiesen. Mit Unterstützung des Beigeordneten Berthold Kalsbach (SPD) hat er darauf hingewiesen, dass er den Bau der Lagerhalle mit der Landwirtschaftskammer abgestimmt habe. Diese habe den Bau für notwendig erachtet und den deutlichen Abstand zu den Wohnhäusern empfohlen. So sollten Lärm und Gerüche von den Nachbarn ferngehalten werden. Das klingt glaubhaft, weil es sich mit der aktuellen Stellungnahme der Landwirtschaftskammer deckt. Gleichzeitig wird Müllenbachs Argumentation erschüttert: Er begründet den Bau der Lagerhalle in deutlichem Abstand zu den Wohnhäusern mit dem Ziel, Lärm und Gerüche fernzuhalten; im selben Atemzug fordert er neue Häuser direkt neben der Halle – wo sie dem Lärm und den Gerüchen ausgesetzt wären.

Die Stadt hält den Einwand der Landwirtschaftskammer offenbar für begründet. Sie hat vorgeschlagen, einen „mindestens zehn Meter breiten Gehölzstreifen“ zwischen der Lagerhalle und den möglichen neuen Wohnhäusern anzulegen. Die Außenbereichssatzung soll ausdrücklich „Wohnzwecken dienende Vorhaben“ ermöglichen. Abgesehen von kleineren Anbauten kommen in ihrem Geltungsgebiet nur zwei Grundstücke für Bauvorhaben in Betracht: die Wiese neben der Lagerhalle und eine Wiese mit Obstbäumen unterhalb der Pflanzenkläranlage. Für Letztere sind keine Baupläne bekannt. Trotzdem hat Kalsbach betont, bei der Außenbereichssatzung gehe es nicht um Müllenbachs Einzelfall, sondern um ein transparentes Verfahren für die gesamte Ansiedlung Hofferhof. Teil des Verfahrens ist die Beteiligung der Öffentlichkeit, bei der auch die Landwirtschaftskammer zu Wort kam. Viele Anregungen und Bedenken von Bürgern stellten die Grenzen der Außenbereichssatzung in Frage, die Stadt hat sie daraufhin leicht verändert und erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Nun hat der Planungsausschuss die Anregungen und Bedenken von Bürgern öffentlichen Institutionen zu bewerten – voraussichtlich am 21. Mai oder 2. Juli. In der Stadtverwaltung ist das Vorgehen Müllenbachs nicht unumstritten. Es ist zu hören, der Bau der Lagerhalle sei „sicherlich eine Hilfskonstruktion gewesen, um baurechtlich weiterzukommen“. Denkbar sei auch, dass Müllenbach die Lagerhalle nach einem Bau der geplanten Einfamilienhäuser an eine andere Stelle verlege; diese Befürchtung hat ein Kritiker der Pläne geäußert. In diesem Fall sei es möglich, auf dem Grundstück der Halle ein weiteres Wohnhaus zu bauen: „Auszuschließen ist das nicht.“