Siegburg erwägt Gang nach Karlsruhe - Rhein-Sieg-Anzeiger vom 01.03.2013
Nach der Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht bereitet die Stadt Siegburg nun eine Klage wegen des Fluglärms vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Für die Stadt wird es allerdings schwer, als Kläger zugelassen zu werden.
Siegburg.
Für die Siegburger Stadtverwaltung war es eine notwendige „Zwischenstation.“ So zumindest formuliert es der städtische Newsletter. Die Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht ist formaljuristisch nachvollziehbar. Sie schmerzt aber dennoch, da die Leipziger Richter etwa beim Fluglärm, der vom Frankfurter Airport ausgeht, für Nachtruhe gesorgt haben.

Die Stadt Siegburg bereitet nun eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Bürgermeister Franz Huhn (CDU) ist sich völlig im Klaren darüber, dass es für Kommunen schwierig ist, dort als Kläger zugelassen zu werden. Schließlich wird die Stadt als juristische Person nicht versehrt.

Online-Umfrage: Macht der Kampf gegen den Fluglärm noch Sinn?
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Städte Siegburg und Lohmar sowie eines Privatmannes aus Siegburg wegen Nichtzulassung einer Revision zum Thema Fluglärm abgewiesen. Macht der Gang zum Bundesverfassungsgericht und der Kampf gegen den Fluglärm noch Sinn?

73% Ja, denn Aufgeben wäre das falsche Signal. Der Schutz der Gesundheit der lärmgeplagten Anwohner ist jede juristische Anstrengung wert.
27% Nein, irgendwann muss man Urteile auch akzeptieren Der Kampf ist auch Verschwendung von Steuergeldern.
(Stand: 02.03.2013)

Zu Schaden kommen die Menschen, die unter dem Fluglärm krank werden. Die Hoffnungen ruhen daher vor allem auf der Privatperson aus Siegburg, die ebenfalls nach Karlsruhe zieht. Selbst aus der politischen Opposition im Stadtrat gibt es zumindest Verständnis für das weitere Beschreiten des Klageweges.
„Wenn Huhn damit ein Zeichen setzen will gegen den Fluglärm, ist es richtig“, sagt SPD-Fraktionschef Frank Sauerzweig. „Man sollte den Leuten aber keinen Sand in die Augen streuen. Die Chance ist sehr gering“, sagt er.
Während es vor dem NRW-Verwaltungsgericht in Münster und nun vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig um rein formaljuristische Fragen ging, ist mit dem Gang nach Karlsruhe die Hoffnung verbunden, dass sich die Richter endlich mit der Frage beschäftigen, wie die Wirklichkeit aussieht.


Fluglärm - Städte scheitern mit Beschwerde - Rhein-Sieg-Anzeiger vom 01.03.2013
Die Städte Siegburg und Lohmar sind mit ihrer Beschwerde wegen Nichtzulassung einer Revision zum Thema Fluglärm vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Siegburgs Bürgermeister will diese Entscheidung nicht hinnehmen.

Rhein-Sieg-Kreis.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Städte Siegburg und Lohmar sowie eines Privatmannes aus Siegburg wegen Nichtzulassung einer Revision zum Thema Fluglärm abgewiesen. Im April 2012 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster eine Klage von allen dreien abgewiesen.

Weil eine Revision gar nicht erst zugelassen worden war, hatten sie Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Doch auch in dieser Instanz mussten die Kläger nun eine Schlappe hinnehmen: Nach Auffassung der Richter seien "verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter" der Kommunen nicht verletzt. Der Lohmarer Bürgermeister Wolfgang Röger nannte das Ergebnis "nicht überraschend", aber gleichwohl "frustrierend". Der Rechtsweg für die Kommunen sei mit dieser Entscheidung ausgeschöpft.