Hier erste Rückmeldungen zum geplanten "Bauklotz zwischen Villen" in Hoffnungsthal, Hauptstr. 318
Abb.: Auszug aus der Anlage 2 zum Vorlagendokument
- "... wir sagten es ja schon immer: Rösrath braucht eine öffentlich abgestimmte Stadtentwicklungsplanung!"
- "... den Nachweis der Abstandflächen gem. §6 BauONRW, bzw. Einhaltung von GRZ und GFZ (BauNVO und B-Plan) prüfen!"
- "...Rechtlich hätten Nachbarn die Möglichkeit über die Nachbarschaftszustimmung die Unterlagen einzusehen..."
- "Soweit ich verstanden haben, ist ein Besucherparkplatz für die einzelnen Wohneinheiten, also 16 Parkplätze nicht vorhanden. Das heißt öffentlicher Raum wird privat genutzt. Somit kann der Bauherr keinen zweiten Parkplatz pro WE vorweisen. Der zweite Parkplatz ist dann von der Kommune bzw. Gemeinde zu zahlen. Dazu gibt es doch eine Verordung, welches genau dies nicht mehr übernommen wird. Zudem gem, §30 BauGB Abs. 1 nicht zulässig..."