Nachtflugverbot - Widerspruchs-Chance wird erneut geprüft - KStA 06.10.2012

KÖLN/BONN Rot-Grün will weiteres Gutachten zur Einschränkung des Nachtflugs einholen
Düsseldorf/Siegburg. Das NRW-Verkehrsministerium will angesichts der jüngsten Debatte noch einmal prüfen lassen, ob das Nachtflugverbot für Passagiermaschinen gegen den Willen des Bundesverkehrsministeriums durchgesetzt werden kann. Zunächst war es nach juristischer Beratung zu dem Ergebnis gelangt, dies sei nicht möglich.

Wie Arndt Klocke, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im NRW-Landtag, bestätigte, sei mit dem Koalitionspartner SPD vereinbart, dazu ein weiteres Gutachten in Auftrag zu geben. Dabei sei auch über eine Verfassungsbeschwerde diskutiert worden, die das Land möglicherweise einreichen könnte. In jedem Fall gelte aber das, was Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) der Flughafengeschäftsführung geschrieben habe: Sie solle eine geänderte Gebührenordnung vorgelegen, die das Fliegen in der Nacht verteuert.
Das NRW-Verkehrsministerium lässt derzeit "anwaltlich prüfen, welche Rechtswege und -mittel uns zur Verfügung stehen", sagte Staatssekretär Gunther Adler. Eine intensive Klärung der Handlungsmöglichkeiten sei im Sinne der Anwohner, der Airlines und des Flughafens nötig, aber auch im Sinne des Steuerzahlers.

Laut Helmut Breidenbach, dem Vorsitzenden der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, ist das Einschreiten des Bundesverkehrsministeriums rechtlich unbegründet. Ein Teilwiderruf der bis 2030 geltenden Genehmigung sei laut Luftverkehrsgesetz ausdrücklich zugelassen. Das entspreche "der jahrzehntelangen Praxis und wurde von der Rechtsprechung mehrfach akzeptiert".

Für eine Gesetzesänderung zugunsten der Anwohner gebe es derzeit in Berlin keine Mehrheit, sagte Elisabeth Winkelmeier-Becker, CDU-Bundestagsabgeordnete aus Siegburg. Sie will sich aber dafür stark machen, dass die Grenzwerte verschärft werden. Außerdem hofft sie mit verhindern zu können, was im CDU-FDP-Koalitionsvertrag angedeutet ist: eine Aufweichung des Lärmschutzes zugunsten wirtschaftlicher Interessen. Für Klaus Stich, den Vorsitzenden der Fluglärmkommission, setzt sich ein Spiel zwischen Bund und Land fort, das schon Jahrzehnte währt. Er hat den Eindruck, dass dort "niemand ein Nachtflugverbot richtig will". (mit luf)