Forderung nach wirksamer Lärmminderung - Kölner Stadt-Anzeiger vom 15.02.2014
FLUGLÄRMKOMMISSION Neue Vorsitzende Wieja sieht wenig Chancen für ein nächtliches Passagierflug-Verbot

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat bei ihrem Versuch, ein Nachtflugverbot für Passagiermaschinen am Flughafen in Wahn zu erreichen, offenbar juristische Fehler gemacht. Dies geht aus einem Brief hervor, den das Bundesverkehrsministerium an Claudia Wieja geschrieben hat, die neue Vorsitzende der Fluglärmkommission. Wieja hatte sich an den neuen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt gewandt und ihn gebeten, das Passagiernachtflugverbot, das die Landesregierung am Flughafen in Wahn erwirken wollte, zuzulassen. Denn Dobrindts Vorgänger Peter Ramsauer hatte dem Land NRW untersagt, dieses Verbot zu verhängen. Dobrindts Staatssekretär Michael Odenwald schreibt nun an Claudia Wieja, "dass die rechtliche Herangehensweise der nordrhein-westfälischen Landesregierung zur Zielerreichung zu beanstanden ist." Dies habe das Bundesverkehrsministerium schon unter Leitung von Peter Ramsauer festgestellt. "Es erschließt sich mir nicht, warum sich diese rechtliche Bewertung nur aufgrund des Beginns einer neuen Legislaturperiode geändert haben sollte", schreibt Odenwald weiter und betont, dass der Erlass des Bundes "keinerlei politische Bewertung enthält und unverändert gültig ist".
In einem Brief hat Claudia Wieja die Mitglieder der Fluglärmkommission über die ablehnende Haltung des Bundesverkehrsministeriums informiert. Damit sei zu rechnen gewesen, zumal die große Koalition im Koalitionsvertrag generelle Nachtflugverbote ablehne. Sie zieht aus Odenthals Brief den Schluss, dass der Bund "ohne (rechtliche) Begründung sein Einvernehmen zu einer solchen Maßnahme verweigern" könne. Das sei sehr aufschlussreich, weil dies aus den Reihen der CDU im Rhein-Sieg-Kreis immer bestritten worden sei. Wiejas Fazit: "Obwohl wir uns alle zusammen weiter auf allen erdenklichen Wegen weiter bemühen sollten, erscheint vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrages der jetzigen Mehrheitsfraktionen im Bundestag eine politische Initiative auf absehbare Zeit (bis 2017) wenig chancenreich. Deswegen sollten wir uns im Sinne des Lärmschutzes für unsere Bevölkerung vorläufig auf die Durchsetzung eines wirksamen Lärmminderungsplanes mit verbindlichen Lärmobergrenzen konzentrieren". Notfalls im Konflikt mit dem Flughafen, fordert Wieja. Außerdem sollten die betroffenen Kommunen Klagen von Bürgern gegen Nachtfluglärm unterstützen.