Umweltausschuss kritisiert wenig überzeugende Lärmminderungs-Bemühungen des Flughafens
Tagung der Fluglärmkommission vom 14.11. enttäuschte erneut: keine Aufforderung für ein Lärmminderungkonzept! keine (teil-) öffentliche Tagung!
In der Sitzung des Umweltausschusses vom 13.11. war zum Thema Fluglärm Herr Partsch als Vertreter des Flughafens Köln/Bonn geladen. Herr Partsch stellte die verschiedenen freiwilligen Ansätze des Flughafens zur Lärmminderung vor.
Insbesondere zu folgenden 3 Ansätzen erntete er qualifizierte Kritik aus den Reihen einiger fachlich gut informierter Ausschuß-Mitglieder (u. a. Herr Schmahl) sowie des als Gast geladenen parteilosen Ratsmitgliedes von Niessen ...
- CDA - "Continuous Descent Approach"
- Landeentgelte für Flugzeuge (siehe Seite 6 der Entgelteordnung)
- Lärmmessverfahren des Flughafens
- CDA steht für "Continuous Descent Approach", bei dem die Flugzeuge so lange wie möglich in Flughöhen von mindestens 2000 Metern gehalten werden und dann im Leerlauf auf ihre Endanflughöhe sinken. Dies bringt vor allem Anwohnern in jenen Gebieten eine deutliche Lärm-Entlastung, die etwa 20 bis 50 Kilometer vor der Landung von den Flugzeugen überflogen werden.
Für Rösrath hat dies keinerlei Bedeutung, weil Rösrath im Nahbereich zum Flughafen von CDA in keiner Weise profitieren kann. Außerdem wäre CDA auch nur für Anflüge von Bedeutung.
- Lande(lärm)entgelte: in Köln-Bonn sind die Landeentgelte für laute Flugzeuge sehr viel niedriger als an anderen deutschen Großflughäfen. Bei diesen lärmabhängigen Entgelten (für eine MD-11 am Tage 140 Euro, in der Nacht 280 Euro: vgl. S. 6 der angehängten Datei) handelt es sich für den Flughafen um "Peanuts", die keinerlei Anreiz setzen können, rasch auf lärmarmeres Fluggerät umzustellen. Herr Partsch war nicht bereit, konkrete Zahlen zu nennen und verwies auf die anstehende Änderung der Entgelteordnung, die ab 2013 gelten soll.
Anmerkungen zur obigen Liste der Lärmentgelte am Flughafen Köln/Bonn:
in der bisher gültigen Entgelteordnung von 2009 gehört eine MD-11 am Flughafen Köln/Bonn (CGN) der Lärmklasse 5 an (77 bis 80,9 dB) und kostet 280 Euro in der Nacht,
in Berlin (BBI) liegt die Gebühr bei deutlich höherem Nachtaufschlag zw. 00:00 und 05:00 bei 2000 Euro und in Frankfurt (FRA) vor dem Nachtflugverbot bei 2360 Euro!
Die Maximalen Lärmgebühren unterscheiden sich gar wie folgt:
CGN : Zyklus = 1.120,
BBI : Zyklus = 39.900,
FRA : L&S = 128.000,
- das Lärmmessverfahren der Flughafen-eigenen Messstellen misst "alle an einer Messstelle registrierten Lärmereignisse, die 5 Sekunden über einem Wert von 63 dB(A) liegen und mindestens 66 dB(A) Spitzenpegel erreichen".
Demzufolge fallen alle Überflüge mit weniger als 66 dB(A) durch das Rost, so dass im Vergleich zu den 16 freien (also unabhängigen) Messtellen des Deutschen Fluglärmdienstes (DFLD) solche Fluglärmereignisse unterschlagen werden. Weitere Krux der Flughafen-Messstellen: für den Bürger sind keine Einzelschallereignisse abrufbar und auch die Dauerschallpegel (nur Monats-Mittelwerte!) sind erst nach Monaten auf der Internetseite des Flughafens abrufbar. Demgegenüber können die Messstellen des DFLD sehr zeitnah (meist innerhalb von 1 Stunde) alle Einzelschallereignisse (als Überflüge markiert) darstellen und 2 Tage später können sogar die Flugspuren abgerufen werden - mit genauer Angabe der Flughöhe, des Fluggerätes und der Fluggesellschaft! Diese Angaben ermöglichen dem betroffenen Bürger dann auch direkte Beschwerden an den Flughafen.
In der Ausschuss-Sitzung wurde auch erneut das Problem des noch immer ausstehenden Lärmminderungsplans für den Flughafen Köln/Bonn angemahnt - ein entsprechender Antrag des Herrn von NIessen war in der Rats-Sitzung am Tag zuvor in den Ausschuss vertröstet worden. Im Ausschuss selbst wurde nun darauf verwiesen, die Diskussion in der anstehenden Fluglärmkommissions-Sitzung vom 14.11. abzuwarten. Aber auch die Fluglärmkommission enttäuschte diesbezüglich: hier hat Herr Partsch wohl lediglich die bisher erfolgten (freiwilligen) Maßnahmen zur Lärmminderung dargestellt; die Forderung nach einem Konzept für eine verpflichtenden Lärmminderungsplan kam aber in der Kommission nicht zur Sprache.
Auch der Antrag der Stadt Rösrath zur (teil-) öffentlichen Tagung der Fluglärmkommission wurde auf der Sitzung vom 14.11. wohl mehrheitlich abgelehnt.
HM