NRW will wieder Nachtflüge verbieten - Pläne betreffen Passagierjets - Flughafen weist Vorstoß zurück - Kölner Stadt-Anzeiger vom 24.01.2014
Düsseldorf/Köln. Die rot-grüne Landesregierung unternimmt einen zweiten Anlauf, um ein Nachtflugverbot für Passagiermaschinen am Flughafen Köln/Bonn durchzusetzen. Man werde in Kürze bei Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) einen neuen Verbotsantrag stellen, kündigte NRW-Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) in Düsseldorf an. Damit setzt Groschek eine Ankündigung aus dem Bundestagswahlkampf um.
Die rot-grüne Landesregierung hatte kurz vor den Neuwahlen in NRW im Mai 2012 für den Flughafen Köln/Bonn ein Nachtflugverbot für Passagierflüge zwischen null und fünf Uhr morgens angeordnet, war aber am Veto des damaligen Bundesverkehrsministers Peter Ramsauer (CSU) gescheitert. Ramsauer hatte argumentiert, ein Eingriff in die bis 2030 geltende Betriebsgenehmigung des Flughafens sei rechtswidrig.
Ein Nachtflugverbot für Frachtmaschinen lehnt Groschek weiterhin hab. Deutschland müsse internationale Drehkreuze offenhalten, sagte er. "Wer glaubt, wir könnten in Deutschland um 22 Uhr nicht nur den Fernseher und das Licht ausschalten, sondern auch den Verkehr stilllegen, der wird schnell die Quittung kriegen."
Flughafen-Chef Michael Garvens reagierte gelassen: "Der Minister hat einen derartigen Vorstoß mehrfach angekündigt." Die bis 2030 geltende Nachtflugregelung lasse ein solches Verbot nicht zu. Auch Volker Hauff, Aufsichtsratschef des Flughafens, sieht beim Thema Nachtflugverbot für Passagiermaschinen aus Sicht des Airports "keinen Diskussionsbedarf". Hauff begrüßte allerdings den Vorschlag einer Bund-Länder-Kommission, dass ein bundesweites Luftfahrtkonzept definieren solle, welche Flughäfen von besonderer nationaler Bedeutung sind und welche Betriebszeiten dort gelten sollen. Der Kölner SPD-Chef und Vize-Aufsichtsratschef Jochen Ott glaubt, dass ein Nachflugverbot für Passagiermaschinen "rechtlich schwer durchsetzbar" sei.
Auch Siegburgs CDU-Fraktionschef Jürgen Becker gibt Groscheks Vorstoß wenig Erfolgschancen: Entweder müsse die Landesregierung in Berlin darauf drängen, das Luftverkehrsgesetz zu ändern, oder sie müsse vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, falls Sie glaube, das Bundesverkehrsministerium sei im Unrecht.
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