Verkehr - Lärmaktionsplan
Rhein-Berg muss leise Töne anschlagen - KStA vom 31.10.2012
Eine EU-Richtlinie verlangt von Kommunen einen Aktionsplan zur Vermeidung von Lärmbelastung.

Betr.: Rösrath - Zitat aus dem Artikel:

"Die Rösrather sind noch in einer frühen Phase der Umsetzung und überlegen aktuell, wie sie ihre Bürger an dem Verfahren beteiligen können. Die Sülztalstraße, die Bergische Landstraße und die Bensberger Straße erfordern, neben der Autobahn, Lärmschutzmaßnahmen."


Und was ist mit dem Fluglärm?
Fakten und eine Kommentierung des Vereins "Lebenswertes Sülztal" zum Thema "Fluglärm und Lärmaktionsplan"


unter www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de sind folgende Karten für Rösrath evident:

die Kartierung des Strassenlärms zeigt:
wie von Herrn Gräf im Artikel des Kölner Stadt-Anzeigers zitiert:
"die Sülztalstraße, die Bergische Landstraße und die Bensberger Straße erfordern, neben der Autobahn, Lärmschutzmaßnahmen!"
Hierzu bietet der Verein seine Kooperationsbereitschaft an.



die Kartierung des Fluglärms zeigt:
Rösrath wird vom Fluglärm in die Zange genommen - viele Rösrather (aus Hoffnungsthal-Lehmbach, Forsbach und Rambrücken) können nachts bei Westwindlage nicht mehr schlafen! Und "Nicht-schlafen-können" ist mehr als eine Befindlichkeitsstörung! Fluglärm macht krank - wie jüngst wiederholt auf einer vom Verein Lebenswertes Sülztal arrangierten Podiumsdiskussion mit Prof. Greiser in Rösrath ausführlich zu hören war.
Und gerade weil der Fluglärm sich von oben wie ein Teppich auf Rösrath ausbreitet, darf er nicht unter denselbigen gekehrt werden; 

Der Fluglärm sollte im Lärmaktionsplan der Stadt Rösrath eine hohe Priorität erhalten - gerade weil dieser mit "simplen" Schallschutzwänden wohl kaum einzudämmen ist! Andererseits darf der Lärmschutz nicht bei passiven Massnahmen (Schallschutzfenster) aufhören!


Was ist zu tun?
Wie können die Bürger an dem Verfahren beteiligt werden?

Köln ist uns im Prozess nur "verfahrensablaufmäßig" voraus und hat es versucht!
siehe: http://laermaktionsplanung.stadt-koeln.de : Vom 22. November bis 11. Dezember 2011 dauerte die 2. Online-Phase der Kölner Lärmaktionsplanung, in der die Bürger Maßnahmen zum Lärmschutz kommentieren und bewerten konnten. Diese Maßnahmen wurden von der Stadt Köln, mithilfe der eingegangenen Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus der 1. Online-Phase erstellt. Die eingebrachten Priorisierungen und Kommentare aus der 2. Online-Phase werden jetzt ausgewertet.

Was ist dabei herausgekommen? Beispiel Fluglärm:
Beim Problem Fluglärm bezogen sich die meisten Vorschläge auf das Schlagwort "Nachtflugregelung"! Hier die Kartierung dazu!

Folgende Maßnahmenvorschläge der Verwaltung kamen dabei heraus und konnten von den Bürgern bewertet werden:

Maßnahmenvorschlag 22:  Einrichtung von Lärmschutzbereichen in der Umgebung von Flugplätzen
Maßnahmenvorschlag 23: Kontrolle der Fluggenauigkeit und Flughöhe

Maßnahmenvorschlag 24: Einsatz leiser Maschinen im Flugverkehr


Der Massnahmenvorschlag 22 (Einrichtung von Lärmschutzbereichen in der Umgebung von Flugplätzen) wäre unter den 3 genannten aus Sicht der Betroffenen sicher noch der am ehesten sinnvolle und weitreichende! Wären die Bürgervorschläge wirklich ernst genommen worden, hätte der Maßnahmenvorschlag lauten müssen: Nachtflugverbot !
Jedoch: 
Der Maßnahmenvorschlag 22 basiert weiterhin auf den viel zu engen Grenzen des vielfach kritisierten Fluglärmgesetzes, in dem auch die Neufestsetzung der Tag- und Nachtlärmschutzzonen für den Flughafen Köln Bonn keine wirkliche Verbesserung der Lage der Betroffenen bringt! Und es bleibt beim passiven Schallschutz!

Entsprechend zeigt der letzte Kommentar vom 9.12.2011 stellvertretend, wie absurd die Diskussion um Lärmschutzzonen in der Realität ist

"Wie der Lärm geschützt wird!
Lärmschutzzonen sind derzeit ja ein großes Thema - und zwar für die Flughafen-Anrainerkommunen, die nun in ihrer Planungshoheit eingeschränkt werden. Es muß klar sein daß damit, wie beim passiven Schallschutz generell, Symptome und nicht Ursachen bekämpft werden. Im Extremfall wird das dann zum Freibrief für noch mehr Lärm: Wir haben ja Lärmschutzzonen, damit ist ja alles gut, dann können wir ja noch ein paar weitere Cargoflieger von Frankfurt übernehmen...."


Fazit

Die Bürgerbeteiligung an der Entwicklung von Lärmaktionsplänen ist grundsätzlich zu begrüßen! 
Der Verein Lebenswertes Sülztal bietet hierbei der Verwaltung seine Kooperation und Unterstützung an.

Zum Problem des Nachtfluglärms ist jedoch festzuhalten:

Was den Menschen wirklich hilft, ist ein Nachtflugverbot! Denn Nachtfluglärm macht krank! Nur ein Nachtflugverbot garantiert für alle Betroffenen einen gesunden Schlaf und die Freiheit ***, (in schwülen Sommernächten) auch bei offenen Fenstern schlafen zu dürfen, ohne seine Gesundheit zu gefährden! Ein Nachtflugverbot konnte inzwischen an fast allen anderen deutschen Großflughäfen durchgesetzt werden, ohne dass dort die Wirtschaft geschädigt wurde. Und nur die Subventionierung des Flugverkehrs macht "Billigfliegen" möglich!

Die Flughafen-Anrainer-Kommunen müssen gemeinsam auftreten und die gesundheitlichen Interessen ihrer vom Nachtfluglärm betroffenen Bürger laut und deutlich dem Land NRW gegenüber vertreten - vor und nach der Wahl. Bis jetzt tut dies konsequent die Stadt Siegburg und sein Bürgermeister Franz Huhn - der dahingehend auch die Öffentlichkeit nicht scheut!
"Das Netzwerk der Lärmminderungspläne der Kommunen muss so verknüpft werden, dass dort die strengeren Vorsorgewerte des Umweltbundesamtes für die Nacht festgeschrieben werden und so auf einen durchzusetzenden Lärmminderungsplan des Flughafens einwirken." vgl.: http://gruene-rhein-sieg.de/2012/05/fakten-zum-nachtflug-koelnbonn/

Die Flughafen-Lobby mit seinen weit verzweigten politischen Einflüssen wird auch zukünftig im Vordergrund stehen und Planfeststellungsverfahren dominieren (vgl. Dieter Faulenbach da Costa, Zeitschrift "Fluglärm und Gesundheit" Seiten 4 und 5) Entsprechend werden auch gut gemeinte Bürger-Beteiligungen an der Entwicklung von lokalen Lärmaktionsplänen (bzw. Lärmminderungsplänen des Flughafens) hinsichtlich Fluglärm dem Betroffenen nicht wirklich weiter helfen!

*** Freiheit - Anmerkungen zur Definition:
Der letzte Satz von Herrn Garvens im Interview des KStA vom 26.10.2012 mit dem Geschäfsführer des Flughafen Köln/Bonn, lautet:
"Aber die Lärmdiskussion darf nicht dazu führen, dass wir den Menschen in unserem Land die Freiheit beschneiden."